Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Willi Sinn Früchtegroßhandel GmbH

Wir arbeiten nach den Bedingungen in ihren jeweils neuesten Fassungen von Cofreurop und Rucip und Berliner Vereinbarungen!

  1. Preise
    Soweit nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise netto ab Lager, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

  2. Lieferung
    Alle Verkäufe erfolgen ab Lager. Hinsichtlich Menge und Gewicht sind die Feststellungen bei Abgang der Ware maßgebend. Transport geht auf Gefahr und Kosten des Käufers. Bezieht sich der Kauf auf Waren, die wir beim Kaufabschluss nicht auf Lager haben, sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir nicht selbst richtig und pünktlich beliefert werden.

  3. Mängelrüge
    Unsere Ware ist vom Käufer sofort zu Untersuchen. Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Stückzahl oder Gewicht sind sofort bei Empfang der Ware telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Falls nicht binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware die Beanstandung bei uns eingeht, gelten Ware und Lieferung als ordnungsgemäß. In jedem Fall von Beanstandungen ist uns die Möglichkeit zu geben, die Berechtigung der Rüge nachzuprüfen. In Zweifelsfällen darf die Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht entladen werden.
    Bei berechtigten Mängelansprüchen unserer Kunden beschränkt sich unsere Verpflichtung nach unserer Wahl auf die Nachlieferung mangelfreier Ware oder auf die Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche - insbesondere solche auf Schadenersatz - sind ausgeschlossen.
  1. Zahlung
    Der Rechnungsbetrag ist netto Kasse, ohne jeden Abzug, bei Erhalt der Ware fällig und zahlbar. Bei späterer Zahlung sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.

  2. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, welche wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen haben oder künftig erwerben, Unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderer Verfügung über die Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungs-Übereignung, ist er nicht berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung berechtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Weiterverarbeitung der Ware erwerben wir das Eigentum an der neuen Ware, der Käufer verwahrt diese für uns. Im Falle der Weiterveräußerung der verarbeiteten Ware finden die vorhergehenden Absätze entsprechende Anwendung.

  3. Höhere Gewalt
    Höhere Gewalt, Streik, Verkehrsstörungen - auch als Folge von Witterung - welche die rechtzeitige Lieferung der Ware unmöglich machen oder verzögern, berechtigen uns, den Zeitpunkt der Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Wirksamkeit
    Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers sind unwirksam.

  5. Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist Maxdorf/Pfalz. Gerichtsstand für beide Teile ist Ludwigshafen.